Bild

AGB

Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer beim Vermieter bestellt und zugesagt ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast eine alternative, gleichwertige Unterkunft zu besorgen. 
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
    Es gelten die nachfolgenden Hotel-Storno-Bedingungen:
    • bis 21 Tage vor Anreise
      kostenfreie Stornierung
    • Stornierung 21 bis 5 Tage vor Anreise:
      20% des vereinbarten Preises
    • Stornierung weniger als 4 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise:
      80 % des vereinbarten Preises
  5. Der Vermieter ist ebenfalls berechtigt, innerhalb der Frist für kostenfreie Stornierungen 
    vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage anderer Gäste nach dem gebuchten Zimmer oder eine Überbuchung vorliegt.
  6. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
    In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

  7. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
    Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

  8. Zimmerpreise umfassen die Benutzung gemieteter und öffentlicher Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes. Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer sind inbegriffen, soweit Mehrwertsteuerpflicht besteht. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer (ca. 1-3 Tage) und an Feiertagen ist der Vermieter berechtigt, für die Übernachtung Zuschläge zu fordern.

  9. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,00€ pro Vorgang erhoben.